Norm EN 17235 jetzt harmonisiert:
Das verändert sich für Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken
Seit Anfang Februar 2026 ist die DIN EN 17235:2025-01 mit der europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) harmonisiert – eine Norm, die die Welt der Absturzsicherung für Wartung und Instandhaltung nachhaltig verändert.
Was zunächst nach einer trockenen Zahl klingt, ist tatsächlich ein echter Meilenstein:
Denn die neue Norm definiert europaweit verbindliche Anforderungen an dauerhaft installierte Anschlageinrichtungen und Sicherheitsdachhaken.
Für Planer, Betreiber und Hersteller bedeutet das:
Mehr Klarheit, weniger bürokratische Hürden – und ein einheitlicher Standard in ganz Europa.
Was die EN 17235 regelt – und was sich ändert
Die neue Norm bringt zusammen, was bisher getrennt war.
Sie vereint die Inhalte der beiden bekannten Normen EN 795 (Anschlageinrichtungen für PSAgA) und EN 517 (Vorgefertigte Zubehörteile für Dacheindeckungen – Sicherheitsdachhaken). Damit entfällt die EN 517 komplett.
In der EN 795 verbleiben künftig nur noch die nicht permanent installierten Anschlageinrichtungen der Typen B und E.
Für alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gilt ab sofort die EN 17235.
Die Änderungen haben weitreichende Konsequenzen:
- Nationale Zulassungen wie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- Europäische Zulassungen wie die Europäisch Technische Bewertung (ETA)
die bislang häufig zeitaufwendig, kostenintensiv und administrativ komplex waren, werden langfristig überflüssig.
Damit wird der Weg frei für ein klar strukturiertes und europaweit einheitliches Regelwerk. Für Hersteller, Planer und Anwender bedeutet das mehr Transparenz, weniger bürokratischen Aufwand und höhere Rechtssicherheit im gesamten europäischen Markt.
Die wohl wichtigste Neuerung:
Produkte, die nach der EN 17235 geprüft und zertifiziert werden, erhalten künftig ein CE-Kennzeichen.
Das bedeutet: Ihr Inverkehrbringen ist europaweit zugelassen – ganz ohne zusätzliche nationale Verfahren wie abZs oder ETAs.
Aber: Noch befinden wir uns bis zum 09. August 2027 in der sogenannten Koexistenzperiode. Für diese Übergangsfrist gelten sowohl die bisherigen Zertifizierungen als auch die neue Norm.
Vorschriftsgemäß eingebaute Produkte müssen weder zum jetzigen Zeitpunkt, noch nach Ende der Koexistenzperiode ausgetauscht oder verändert werden und bleiben uneingeschränkt nutzbar.
Die neue EN 17235 muss also nicht rückwirkend umgesetzt werden. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist ist für zukünftige Produkte ausschließlich die EN 17235 anzuwenden.
Trotz der Harmonisierung gilt in Deutschland eine wichtige Besonderheit:
Neben der Produktzertifizierung nach EN 17235 ist auch weiterhin ein Anwendbarkeitsnachweis erforderlich.
Das heißt: Die Bestimmungen zum Einbau am Bauwerk müssen über eine durch das DiBt ausgestellte allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG) nachgewiesen werden.
Für uns als Hersteller bedeutet das: Auch mit europäischer Norm bleibt die enge Abstimmung mit den nationalen Anforderungen unverzichtbar.
Die EN 17235 gilt für permanent installierte Absturzsicherungssysteme.
Dazu gehören:
Nicht betroffen sind dagegen temporäre Systeme, wie zum Beispiel unsere KLICK II, auflastgehaltene Systeme wie mobilE oder temporäre Seilsysteme wie HA4. Diese verbleiben in der EN 795.
Seitenschutz- und Geländersysteme bleiben außerhalb des Geltungsbereichs.
Nach der neuen EN 17235 zertifizierte Produkte werden nach erfolgter Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit durch die notifizierte Produktzertifizierungsstelle auf Grundlage einer durch den Hersteller zu erstellenden Leistungserklärung
(DoP = Declaration of Performance) mit dem CE-Kennzeichen versehen.
Damit wird der Nachweis nicht nur einfacher, sondern auch europaweit vergleichbar.
Kunden können so noch transparenter nachvollziehen, dass ihre Systeme den gültigen Anforderungen entsprechen.
Die DIN EN 17235:2025-01 sorgt für einheitliche Anforderungen an permanente Absturzsicherungen in ganz Europa.
Für Hersteller, Planer und Betreiber bedeutet das weniger Unsicherheit und mehr Klarheit.
Und vor allem: noch mehr Sicherheit bei Arbeiten auf dem Dach
Wer sich frühzeitig informiert, kann die Übergangsfrist optimal nutzen und sich perfekt auf die neuen Annforderungen einstellen.
