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Sie sind hier: LUX-top® Absturzsicherungen › Produkte › PSAgA - Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Entdecken Sie unsere Produkte zur persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA).
Geräteschrank aus Stahlblech – abschließbar
Zur Aufbewahrung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Auffanggurt Typ MAS 30
Standardausführung: Konfektionsgröße 48-56
PSA Verbindungsmittel Typ BFD-Twin SK12 (2 m)
Mit zwei abgehenden Gurtbändern inkl. je einem Karabinerhaken zum Verbinden von Auffanggurt und Anschlageinrichtung
Gerätekoffer aus Stahlblech
Zur Aufbewahrung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Geräteschrank aus Edelstahl – abschließbar
Zur Aufbewahrung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Höhensicherungsgerät HWPS 6
Auffanggerät mit selbsttätiger Blockierfunktion und automatischer Spann- und Einziehvorrichtung für das Verbindungsmittel
Horizontale Anschlageinrichtung Typ HA4
Führungsseil zum Verbinden von LUX-top® Einzelanschlagpunkten
Matchsack
Zur Aufbewahrung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Mitlaufendes Auffanggerät Typ MAS SK 12
Mitlaufendes Auffanggerät zum Verbinden von Auffanggurt und Anschlageinrichtung
Sicherheitsset PSAgA
Sicherheitsset Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
Bandfalldämpfer-Verbindungsmittel BFD-5 (2 m)
Verbindungsmittel mit Falldämpfer zum Verbinden von Auffanggurt und Anschlageinrichtung
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, die PSAgA ist meist unverzichtbar bei der Arbeit in der Höhe. Wenn beispielsweise kein Kollektivschutz vorhanden ist oder dieser erst installiert wird, müssen sich arbeitende Personen anderweitig schützen. Auch ein Fall aus niedriger Höhe kann bereits schwere Folgen haben, weshalb eine Absturzsicherung von großer Bedeutung ist. In unserem Sortiment finden Sie alles von Anschlageinrichtungen und Auffanggurten, über Bandfalldämpfer und Höhensicherungsgeräte, bis hin zu Anschlageinrichtungen mit beweglicher oder fester Führung.
Die Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz ist in absturzgefährdeten Bereichen nicht nur empfehlenswert, sie ist auch gesetzlich festgelegt. Zudem gibt es mehrere DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschriften, die beachtet werden müssen. Die DGUV Regel 112-198 legt beispielsweise die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz fest. Die Personen, die die Ausrüstung letztlich benutzen, müssen zuvor eine Unterweisung erhalten und im Voraus praktische Übungen durchführen. So können Mitarbeiter ihre Ausrüstung vor dem Einsatz am jeweiligen Einsatzort, zum Beispiel der Arbeitsbühne prüfen.
Die Grundlage bildet zunächst ein Absturzsicherungssystem in Form einer Anschlageinrichtung. Erst wenn ein solches System auf der Arbeitsbühne vorhanden ist, kommt die PSAgA ins Spiel. Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz besteht grundsätzlich aus einem Auffanggurt, einem Verbindungsmittel und einem Schutzhelm.
Der Auffanggurt sollte eine geeignete Größe haben und nach EN 361 geprüft und zertifiziert sein. Das Verbindungsmittel dient dazu, den Auffanggurt mit dem Anschlagpunkt zu verbinden. Die meisten Verbindungsmittel haben einen integrierten Falldämpfer und sind nach DIN EN 354 und 355 geprüft. Unter den Falldämpfern findet man heute überwiegend nur noch Bandfalldämpfer. Das Aufreißen der Nähte des integrierten Bandes reduziert die Kräfte eines Absturzes im freien Fall. Somit wird der Sturz abgefedert und die auf den Benutzer einwirkenden Kräfte auf maximal 6 kN begrenzt. Perfekt für die Arbeit in der Höhe!
Für Gurt und Verbindungsmittel zum Zwecke der Arbeitsplatzpositionierung gilt die DIN EN 358. Sie gibt Anforderungen, Prüfverfahren und entsprechende Kennzeichnungen vor.
Höhensicherungsgeräte sind ausziehbare Verbindungsmittel. Sie verfügen über eine selbsttätige Blockierfunktion sowie eine automatische Spann- und Einziehvorrichtung. Die Höhensicherungsgeräte in unserem Sortiment sind nach den in der EN 360 gestellten Anforderungen hergestellt und geprüft.
Bei hochgelegenen Arbeitsplätzen sollte die Persönliche Schutzausrüstung höchste Priorität haben. Als absolute Spezialisten im Bereich Absturzsicherung bieten wir eine große Auswahl an PSAgA mit CE-Kennzeichnung an und beraten Sie gern auch persönlich. So sind Sie bei Arbeiten in jeglicher Höhe sicher!
Folgende Produkte rund um die PSAgA haben wir im Programm:
Ja! Zunächst sind die Anwender selbst dazu verpflichtet, die eigene Absturzsicherung vor jeder Benutzung zu überprüfen. Die Anwender müssen hierzu entsprechend im Umgang mit PSAgA unterwiesen sein. Zudem muss die PSAgA jährlich von einer sachkundigen Person überprüft werden. Die Grundlagen für die Qualifizierung einer sachkundigen Person zur Überprüfung der PSAgA sind im DGUV Grundsatz 312-906 festgelegt.
Die PSA-Benutzungsverordnung regelt die Bereitstellung der PSA gegen Absturz durch den Arbeitgeber. Außerdem sind darin Regelungen zur Benutzung der PSA durch den Beschäftigten festgehalten.
Nicht nur in einer einzelnen DIN bzw. EN, sondern gleich in mehreren verschiedenen Normen sind Anforderungen und Nutzung der Absturzsicherung geregelt. Zusätzlich sind in der TRBS 2121 die technischen Regeln für die Sicherheit in Betrieben festgelegt.
Eine pauschale Aussage darüber, ab welcher Höhe und in welchen Szenarien eine PSAgA Pflicht ist, kann nicht getroffen werden. Die Gefahr eines Absturzes muss individuell bestimmt werden, auch hierzu gibt es spezielle Leitlinien. Allgemein kann zusammengefasst werden, dass bei Untergründen in denen die Gefahr von Versinken besteht, Maßnahmen zum Schutz von Personen bereits ab 0 m Absturzhöhe zu ergreifen sind. Bei Dacharbeiten müssen ab einer Höhe von 2 m, bei Wartungsarbeiten schon ab 1 m entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um einen Absturz von Personen zu verhindern. Sollten übergeordnete Maßnahmen gemäß STOP-Prinzip, wie die Substitution, technische und organisatorische Maßnahmen nicht möglich sein, so ist der Absturzgefahr mittels Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz und geeigneten Anschlageinrichtungen entgegenzuwirken.
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