Dokumentationspflicht von Absturzsicherungssystemen
Dokumentationspflicht und Absturzsicherung -
Eine unverzichtbare Verbindung
In den letzten Jahren hat die Anforderung an die Dokumentation für die Montage und Wartung von Absturzsicherungen stark zugenommen und ist laut der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) auch vorgeschrieben.
Die Dokumentation erfordert genaue Angaben über das jeweilige Objekt, die Montagefirma, den verantwortlichen Fachmonteur, die genaue Produktbezeichnung und die verwendeten Befestigungsmittel. Ebenso wichtig ist eine Fotodokumentation sowie ein Lageplan, aus dem die genaue Position der nummerierten Anschlagpunkte hervorgeht. So kann jeder Anschlagpunkt auch nach Jahren noch eindeutig identifiziert werden.
Die Dokumentation spielt eine wesentliche Rolle, da sie sicherstellt, dass die Montage ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
In der DGUV Information 201-056 „Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“ wird betont, dass die Montagedokumentation dem Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass die Montage fachgerecht erfolgt ist.
Ein wesentlicher Bestandteil der Montagedokumentation ist der Dachbegehungsplan, der der Dokumentation zwingend beizufügen ist. Dies legt die Verantwortung für die Dokumentation in die Hände des Monteurs, auch wenn der Bauherr die Dokumentation nicht ausdrücklich verlangt. Die Dokumentation ist somit entscheidend für die langfristige Funktionsfähigkeit der installierten Absturzsicherung.
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FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Dokumentationspflicht
Wer darf dokumentieren?
Nach der Präventionsleitlinie „Durchführung von Sachkundigenprüfungen“ der DGUV gilt als sachkundiges Montagepersonal, wer die „Befähigung zur Erstellung der Montagedokumentation“ besitzt. Die Erstellung der Dokumentation ist auch Bestandteil der Weiterbildung zur befähigten Person für Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Denn auch bei späteren Wartungen muss der Sachkundige eine ordnungsgemäße Dokumentation erstellen, da diese nach den Vorschriften der DGUV als „sicherheitstechnische Bewertung für die weitere Verwendung“ gilt. Dementsprechend sind sowohl Monteur als auch Sachkundiger verpflichtet, dem Auftraggeber nach Abschluss der Arbeiten die entsprechenden Unterlagen vollständig zu übergeben.
Wie oft muss eine Absturzsicherung überprüft werden?
Die Absturzsicherung sollte mindestens einmal jährlich geprüft werden, einschließlich der Anschlagpunkte, Seile, Gurte und Verbindungsmittel. Mitarbeiter in atypischen Dachberufen müssen ebenfalls jährlich im Umgang mit Anseilschutz geschult werden, um die Sicherungssysteme auf den Dachflächen ordnungsgemäß nutzen zu dürfen.
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