Die Norm EN 17235 ist nun harmonisiert:
Dies hat Auswirkungen auf Verankerungsvorrichtungen und Sicherheitsdachhaken
Seit Anfang Februar 2026 ist die DIN EN 17235:2025-01 an die Europäische Bauprodukteverordnung (EU-CPR) angepasst – eine Norm, die die Welt des Absturzschutzes bei Wartungs- und Reparaturarbeiten nachhaltig verändern wird.
Was zunächst wie eine trockene Zahl klingt, ist in Wirklichkeit ein echter Meilenstein:
Die neue Norm legt europaweit verbindliche Anforderungen für fest installierte Verankerungsvorrichtungen und Sicherheitsdachhaken fest.
Für Planer, Betreiber und Hersteller bedeutet dies:
Mehr Klarheit, weniger bürokratische Hürden – und ein einheitlicher Standard in ganz Europa.
Was die Norm EN 17235 regelt – und was sich ändert
Die neue Norm vereint, was bisher getrennt war.
Sie fasst die Inhalte der beiden bekannten Normen EN 795 (Verankerungsvorrichtungen für PSA) und EN 517 (vorgefertigte Zubehörteile für Dachabdeckungen – Sicherheitsdachhaken)zusammen. Dies bedeutet, dass die EN 517 nicht mehr gültig ist.
Künftig bleiben in der EN 795 nur noch die nicht fest installierten Verankerungsvorrichtungen der Typen B und E erhalten.
Die EN 17235 gilt nun für alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist.
Die Änderungen haben weitreichende Konsequenzen:
- Nationale Zulassungen wie die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
- europäische Zulassungen wie die Europäische Technische Bewertung (ETA)
, die bislang oft zeitaufwendig, kostspielig und verwaltungstechnisch komplex waren, werden langfristig überflüssig.
Dies ebnet den Weg für ein klar strukturiertes und europaweit einheitliches Regelwerk. Für Hersteller, Planer und Anwender bedeutet dies mehr Transparenz, weniger Bürokratie und größere Rechtssicherheit auf dem gesamten europäischen Markt.
Die wohl wichtigste Neuerung:
Produkte, die gemäß EN 17235 geprüft und zertifiziert sind, erhalten künftig eine CE-Kennzeichnung.
Das bedeutet, dass sie europaweit in Verkehr gebracht werden können – ohne zusätzliche nationale Verfahren wie abZs oder ETAs.
Wir befinden uns jedoch noch bis zum 9. August 2027 in der sogenannten Koexistenzphase. Während dieser Übergangsphase gelten sowohl die bisherigen Zertifizierungen als auch die neue Norm.
Produkte ,die vorschriftsmäßig installiert wurden ,müssen weder jetzt noch nach Ablauf der Koexistenzphase ausgetauscht oder umgerüstet werden und können weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Die neue Norm EN 17235 muss daher nicht rückwirkend umgesetzt werden. Erst nach Ablauf dieser Übergangsfrist muss die EN 17235 für künftige Produkte ausschließlich angewendet werden.
Trotz der Harmonisierung gilt in Deutschland eine wichtige Besonderheit:
Zusätzlich zur Produktzertifizierung gemäß EN 17235 ist weiterhin ein Eignungsnachweis erforderlich.
Dies bedeutet, dass die Bestimmungen für den Einbau am Bauwerk durch eine vom DIBt erteilte allgemeine Bauzulassung (aBG) oder eine projektbezogene Bauzulassung (vBG) nachgewiesen werden müssen.
Für uns als Hersteller bedeutet dies, dass auch bei Vorliegen der europäischen Norm eine enge Abstimmung mit den nationalen Anforderungen weiterhin unerlässlich ist.
Die Norm EN 17235 gilt für fest installierte Absturzsicherungssysteme.
Dazu gehören
Allerdings bieten temporäre Systeme, wie beispielsweise unser KLICK II, sowie tragende Systeme wie mobilE oder temporäre Seilsysteme wie HA4. Diese bleiben in der Norm EN 795 erhalten.
Seitenschutz- und Geländersysteme bleiben außerhalb des Anwendungsbereichs.
Produkte, die gemäß der neuen Norm EN 17235 zertifiziert sind, erhalten das CE-Zeichen nach einer Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit durch die benannte Produktzertifizierungsstelle auf der Grundlage einer vom Hersteller zu erstellenden Leistungserklärung(DoP)
.
Dies vereinfacht nicht nur den Überprüfungsprozess, sondern sorgt auch für europaweite Vergleichbarkeit.
Kunden können somit noch transparenter überprüfen, ob ihre Systeme den geltenden Anforderungen entsprechen.
Die NormDIN EN 17235:2025-01 gewährleistet europaweit einheitliche Anforderungen an permanente Absturzsicherungssysteme.
Dies bedeutet weniger Unsicherheit und mehr Klarheit für Hersteller, Planer und Betreiber.
Und vor allem: noch mehr Sicherheit bei der Arbeit auf dem Dach
Wer sich rechtzeitig informiert, kann die Übergangsfrist optimal nutzen und sich perfekt auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
